Steuererklärung machen lassen in Risum-Lindholm & Nordfriesland – Lohnsteuerhilfeverein Nordfriesland – Sie sind Rentner? Wir sagen Ihnen, ob Sie eine Steuererklärung einreichen müssen und ob Sie wieder Steuern zahlen müssen. Sie sind „Grenzgänger“? Wir sagen Ihnen, wie Sie das Doppelbesteuerungsabkommen mit Dänemark optimal nutzen. Ob Sie Arbeitnehmer sind, Angestellter, Auszubildender, Berufspendler – wir holen Ihr zu viel gezahltes Steuergeld zurück. Schnell, professionell und günstig. Sparen Sie sich den Aufwand, ein Steuerprogramm zu erlernen. Schließen Sie das Risiko im Selbstversuch, eine Steuererstattung zu verpassen, aus. Unsere Steuerfachfrau in Risum-Lindholm im Kreis Nordfriesland erledigt für Sie die ganze Arbeit, seriös und vertraulich.
So profitieren Sie, wenn Sie die Steuererklärung machen lassen in Risum-Lindholm & Nordfriesland in unserem Lohnsteuerhilfeverein Nordfriesland
1.072,00 Euro – eine schöne Summe. Was man damit alles machen könnte. Zum Beispiel den Umbau des Wintergartens beschleunigen. Oder die Urlaubskasse aufbessern. Die nächsten ein, zwei oder drei Raten für den Neuwagen begleichen. Oder, oder.
1.072,00 Euro, diese Zahl haben wir uns nicht aus den Fingern gesogen. Vielmehr hat sie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden (Destatis) errechnet. So hoch fällt die durchschnittliche Steuererstattung in Deutschland aus. Das ist ein statistischer Mittelwert. Das heißt: Viele Steuerzahler erhalten weniger, oder müssen gar nachzahlen. Andere wiederum erhalten eine deutlich höhere Steuererstattung von Ihrem Finanzamt.
Wie auch immer: Der von den Wiesbadener Statistikern ermittelte Durchschnittsbetrag ist ein Ansporn, die Einkommensteuererstattung anzufertigen. Denkt man. Tatsächlich ist das Gegenteil der Fall. Nur etwa jeder zweite Steuerzahler gibt eine Einkommensteuererklärung ab, so Destatis. Das heißt: Viele Steuerzahler, gerade auch aus dem Kreis Nordfriesland, schenken zuviel gezahlte Steuern dem Staat.
Schön und gut – aber wieviel kostet das die Steuererklärung machen lassen in Risum-Lindholm & Nordfriesland beim Lohnsteuerhilfeverein Nordfriesland
Wir werden im Rahmen einer Jahresmitgliedschaft steuerlich für Sie tätig. Die Höhe des Mitgliedsbeitrages ist abhängig von der Höhe Ihrer gesamten Einkünfte im Steuerjahr. Die Mitgliedsbeiträge sind so gestaffelt, dass Steuerzahler mit niedrigeren Einkünften auch weniger zahlen. Die niedrigste Beitragsklasse liegt bei 35,00 Euro. Hier finden Sie → die aktuelle Beitragsordnung.
Dazu berechnen wir für jedes neue Mitglied eine Aufnahmegebühr von 15,00 Euro. Weitere Kosten entstehen für Sie nicht. Den Jahresbeitrag können Sie übrigens von der Steuer absetzen bzw. macht das unsere Steuerfachfrau für Sie.
Beim Lohnsteuerhilfeverein Nordfriesland gibt es übrigens keine versteckten Kosten. Auch dann nicht, wenn Sie aus de Nachbarstadt Niebüll kommen, oder in Braderup, Stedesand oder in der Kreisstadt Husum wohnen.
Mitglied werden und die Steuererklärung machen lassen in Risum-Lindholm & Nordfriesland in unserem Lohnsteuerhilfeverein Nordfriesland
Im Unterschied zu zum Beispiel Steuerberatern wird man in einem Lohnsteuerhilfeverein, also auch im Lohnsteuerhilfeverein Nordfriesland, Mitglied. Das hat der Gesetzgeber seinerzeit so festgelegt. Lohnsteuerhilfevereine wurde geschaffen, damit auch Arbeitnehmer und Angestellte eine bezahlbare und dennoch hochwertige und zuverlässige Hilfe in Steuersachen in Anspruch nehmen können. Aus der Sicht des Gesetzgebers ist also auch der Lohnsteuerhilfeverein Nordfriesland sozusagen eine Selbsthilfeeinrichtung.
Die Jahresmitgliedschaft bringt eine Reihe von Vorteilen mit sich. Wenn Sie die Steuererklärung machen lassen in Risum-Lindholm & Nordfriesland, steht unsere Steuerexpertin für Sie das ganze Jahr über für Steuerfragen zur Verfügung. Viele Mitglieder nutzen das, um zum Beispiel Fragen zum Thema Kindergeld zu klären. Häufig kommen Mitglieder auch zu uns, wenn eine Hochzeit ins Haus steht und die richtige Steuerklasse gewählt werden muss.
Die Steuererklärung machen lassen in Risum-Lindholm & Nordfriesland – Wer eine Steuererklärung abgeben muss
Im Steuerrecht heißt die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung „Pflichtveranlagung“. Es gibt eine ganze Reihe von Kriterien, die dazu führen, dass man eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einreichen muss. Das heißt aber noch nicht, dass man auch tatsächlich Steuern zahlen muss. Wer ist Pflichtveranlagt? Hier einige Beispiele.
Die einfachste Regel vorneweg: Wenn Sie einen Brief vom Finanzamt erhalten und zur Abgabe einer Steuererklärung aufgefordert werden, dann müssen Sie dieser Aufforderung Folge leisten. Halten Sie unbedingt die Frist ein!
Durch die Rentenerhöhungen werden viele Rentner pflichtveranlagt. Das hängt auch damit zusammen, dass die Rentenerhöhungen voll in das zu versteuernde Einkommen einfließen. Übersteigen die Einkünfte den Grundfreibetrag (siehe unten), dann müssen sie eine Steuererklärung einreichen.
Auch Ehepaare bzw. Lebenspartner sind unter bestimmten Voraussetzungen pflichtveranlagt. Und zwar insbesondere dann, wenn einer der Partner in Steuerklasse V bzw. in Steuerklasse VI ist.
Ein weiterer wichtiger Grund, der zur Pflichtveranlagung führt, sind die Lohnersatzleistungen. Betroffen sind etwa Bauarbeiter, die Schlechtwettergeld bezogen haben. Oder Eltern, die Erziehungsgeld erhalten. Zu den Lohnersatzleistungen zählen auch Arbeitslosengeld oder Krankengeld. Die Pflichtveranlagung tritt aber nur dann ein, wenn Sie Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro erhalten haben.
Meine Steuererklärung machen lassen in Risum-Lindholm & Nordfriesland – Wer muss denn überhaupt Steuern zahlen
Das Einkommensteuergesetz schreibt zu Steuererklärung machen lassen in Risum-Lindholm & Nordfriesland – wer muss Steuern zahlen in Paragraph 1:
„Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig.“
Grundvoraussetzung ist, dass die Einkünfte über den „Grundfreibetrag“ hinausgehen. Warum? Der Gesetzgeber wollte verhindern, dass das Existenzminimum besteuert wird. Der Grundfreibetrag wird regelmäßig neu festgelegt: 2022 lag er bei 10.347,00 €, im Jahr 2023 liegt dieser bei 10.908,00 € und im Jahr 2024 bei 11.604,00 €. Für Ehepaare bzw. für Lebenspartner gilt der doppelte Betrag als Grundfreibetrag. Alle Einkünfte, die über den Grundfreibetrag hinausgehen, werden besteuert.
Welche Vorteile bringt das noch, wenn ich beim Lohnsteuerhilfeverein Nordfriesland Mitglied werde – Steuererklärung machen lassen in Risum-Lindholm & Nordfriesland
Als Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein genießen Sie das ganze Jahr über steuerliche Betreuung. Die wichtigste Leistung hierbei ist sicherlich die professionelle und diskrete Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung. Darüber hinaus bieten wir auch eine ganze Reihe weiterer Services an.
Hat das Finanzamt den Steuerbescheid erstellt, dann prüfen wir diesen auf Richtigkeit. Ist der Steuerbescheid nicht zutreffend, dann legen wir für Sie Einspruch ein. Anders ausgedrückt: Sie sind als Mitglied auch rechtlich auf der sicheren Seite.
Ferner bearbeitet unsere Steuerexpertin für Sie den Antrag auf Kindergeld. Das betrifft auch die sogenannten „vermögenswirksamen Leistungen“. Auch hier werden Sie im Lohnsteuerhilfeverein Nordfriesland betreut.
Bei Einkünften aus Verpachtung, Vermietung und aus Kapitaleinkünften erhalten Sie ebenfalls unsere steuerliche Unterstützung *)
Überdies genießt auch Ihr Ehe- bzw. Lebenspartner unsere steuerliche Unterstützung, solange Sie Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein Nordfriesland sind.
*) Wir betreuen Menschen, die Einkünfte aus nicht-selbständiger Tätigkeit erzielen im Rahmen einer Mitgliedschaft. Ausgeschlossen ist unsere Hilfeleistung für umsatzsteuerbelastete Einkünfte und Einkünfte aus selbständiger oder gewerblicher Tätigkeit sowie für den Fall, dass die jährlichen Überschusseinnahmen aus Kapitalvermögen, Vermietung/Verpachtung und Einnahmen aus anderen Einkunftsarten insgesamt bei Ledigen 18.000,00 € und bei Verheirateten 36.000,00 € übersteigen.
Welche Fristen gelten beim Steuererklärung machen lassen in Risum-Lindholm & Nordfriesland?
Normalerweise ist die Abgabefrist für die Steuererklärung der 31. Juli nach Ende des Steuerjahres. Der Gesetzgeber hatte diese Frist erstmals für die Steuererklärung 2018 geändert. Und zwar zu Ihren Gunsten.
Eine Fristverlängerung erhalten die Mitglieder unseres Lohnsteuerhilfeverein Nordfriesland. Hier kann man die Steuererklärung sieben Monate später abgeben. Sofern keine Sonderregelungen gelten, die diese Frist noch einmal ausweiten können.
Noch heute Mitglied werden beim Lohnsteuerhilfeverein Nordfriesland. Die Steuererklärung machen lassen in Risum-Lindholm & Nordfriesland!
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